AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gerhard Schmidt GmbH
- Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Malerbetriebs Gerhard Schmidt GmbH, Bergiusstraße 13, 46244 Bottrop-Kirchhellen gegenüber dem Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne besonderen erneuten Hinweis. Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Lieferungen oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos erbringen.
- Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Besteller durch unsere Angebote, Rechnungen, E-Mails und Internetveröffentlichungen bekannt.
- Vertragspartner
- Auftraggeber ist der Kunde, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Malerbetrieb führt die Arbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aus.
- Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote gegenüber dem Auftraggeber sind freibleibend. Erst die Bestellung gilt als bindendes Angebot. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen.
- Die technischen Daten und Beschreibungen in unseren Werbematerialien und Referenzberichten sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von uns zu erbringenden Dienstleistungen oder zu liefernden Waren, es sei denn die Angaben werden einzelvertraglich vereinbart.
- Zur Beauftragung ist das vorliegende Angebot freizugeben und zusätzlich eine Anzahlung zu leisten (s. Punkt 5)
- Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Leistungen
- Gegenstand des Vertrages ist die im Angebot/Auftrag beschriebene Malerarbeit
(z. B. Anstrich, Tapezierarbeiten, Malerarbeiten an Fassaden etc.). - Der Leistungsumfang umfasst Arbeitsweise, Materialien, Farbtöne und ggf. notwendige Vorarbeiten, soweit in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
- Gegenstand des Vertrages ist die im Angebot/Auftrag beschriebene Malerarbeit
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Leistungserbringung gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform
- Nach Angebotsannahme ist eine Anzahlung von mindestens 30% des Angebotspreises zu entrichten. Falls die Anzahlung nicht innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung eingeht, gilt die Beauftragung als nicht erfolgt.
- Unsere Rechnungen sind – soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde – 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Besteller gemäß § 286 II Nr. 2 BGB in Verzug. Soweit wir unseren Kunden Skonto gewähren, berechnet sich der Skontobetrag aus dem Rechnungsendbetrag (einschließlich Mehrwertsteuer).
- Wenn der Auftraggeber fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Besteller erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Bestellers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Leistungserbringung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bestellers beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist.
- Verzugszinsen gelten gemäß gesetzlicher Vorgaben.
- Teilleistungen sind zulässig, soweit vereinbart und der Kunde hiermit einverstanden ist.
- Lieferung/Termine
- Liefer- bzw. Ausführungsfristen gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse (höhere Gewalt, Lieferprobleme, Materialknappheit).
- Terminverbindliche Zusagen bedürfen der Schriftform.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde unterstützt den Malerbetrieb bei der Durchführung der Arbeiten (Zugänge, Wasser- und Stromanschlüsse, Räum- und Schutzmaßnahmen, Bereitstellung von Unterkünften/Flächen etc.).
- Verzögerungen durch Mitwirkungsverpflichtungen verlängern die Fertigstellungstermine entsprechend.
- Abnahmen
- Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch den Kunden. Mängel sind unverzüglich zu rügen; ordnungsgemäße Arbeiten gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht fristgerecht Mängel rügt.
- Mängelhaftung / Gewährleistung
- Es gelten die gesetzliche Gewährleistungsfrist bzw. vertraglich vereinbarte Fristen.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, versteckte Mängel innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen zu rügen.
- Der Malerbetrieb haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, höhere Gewalt oder durch Änderungen Dritter verursacht werden, außer es besteht Schuld des Malerbetriebs.
- Garantien
- Soweit nicht gesetzlich anders vorgesehen, wird eine Garantie zusätzlich zur Gewährleistung nicht gewährt. Einzelheiten können vertraglich geregelt sein.
- Versicherung
- Der Betrieb verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckung. Auf Verlangen wird eine Versicherungsbestätigung vorgelegt.
- Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Malerbetriebs.
- Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Näheres regelt eine separate Datenschutzerklärung.
- Mietsach- und Nutzungsrecht an Geräten
- Dem Kunden wird kein Eigentum an Werkzeugen, Geräten oder Materialien übertragen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Abtretungsverbot
- Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen uns, insbesondere wegen Mängeln an von uns erbrachten Leistungen oder wegen von uns begangener Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfändet werden; § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
- Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt
- Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unser Sitz. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen haben wir jedoch das Recht, Klage gegen einen Besteller auch an dessen gesetzlichem Gerichtsstand anhängig zu machen.
Stand August 2025
Kontakt
Adresse
Bergiusstraße 13, 46244 Bottrop
Telefon & Mail
0203 553335
info@gerhard-schmidt-gmbh.de